Das Seniorenhaus im Kandergarten

Seniorenheim im Kandergarten, Ansicht von der Anrather Stra§e (2011).

Die meisten Überlieferungen stimmen darin überein, dass das Grundstück auf der Anrather Straße im 18. Jahrhundert der Kehner Junggesellen Schützenbruderschaft (in Vorst „Kander“ genannt) von einem Junggesellen vererbt wurde. Auf einer Karte um 1784 ist auf diesem Grundstück bereits eine Schießrute dargestellt. Den ersten schriftlichen Nachweis gibt es vom 18. Juli 1896. An diesem Tag wurde zum Zwecke der Grundbuchanlegung der Vorstand der Bruderschaft, die damals noch Kehner Junggesellen Schützengesellschaft hieß, vernommen. Hierbei wurde zu Protokoll gegeben, dass das Grundstück schon über 100 Jahre im Eigentum der Schützengesellschaft stehe. Das Grundstück hat seitdem die verschiedenen Nutzungen erfahren. Während des Dritten Reiches sollte hier ein Kriegerdenkmal errichtet werden. Nachdem hier jahrzehntelang Schrebergärten existierten, wurde es von einem Gartenbaubetrieb als Anbaufläche verwendet und auch Schützenfeste wurden auf dem Grundstück gefeiert. Im Jahr 2008 wurde das Seniorenhaus im Kandergarten fertig gestellt. Das Seniorenhaus wird zurzeit von der Alexianer Tönisvorst GmbH betreut.
(Quelle: Informationsschild vor dem Seniorenhaus)

Innenhof des Seniorenhauses

Das Leben im Seniorenhaus “Kandergarten” findet in Wohngemeinschaften mit je zehn Personen statt. In einem großen Wohn-/ Küchen- und Essbereich kann gemeinsam der Alltag gestaltet werden, die Mitglieder der Wohngemeinschaft können sich im Rahmen der eigenen Möglichkeiten versorgen. Das Seniorenhaus im Kandergarten umfasst zwei Etagen. Auf jeder Etage befinden sich drei Wohngruppenbereiche mit je zehn Bewohnerzimmer. Die Zimmer mit großen Fenstern können nach eigenem Geschmack eingerichtet werden. Zusätzlich steht für Veranstaltungen ein großer Gemeinschaftsraum zur Verfügung. Dieser kann multifunktionell eingesetzt werden, zum Beispiel für Gottesdienste, besondere Feierlichkeiten, als Café oder für verschiedene zentrale Veranstaltungen.

Wenn es nicht mehr alleine geht, wird die notwendige Pflege sowohl die tägliche Grund- als auch die Behandlungspflege übernommen, also eine Pflege in Kooperation mit ärztlicher Therapie und Diagnostik.

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